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Beschwerdemanagement

Als VR Bank Lahn-Dill eG ist es unser Anspruch, unsere Mitglieder und Kunden mit passenden Produkten und Dienstleistungen zu unterstützen. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht vollständig erfüllen, freuen wir uns über Ihr Feedback. Ihre Fragen, Anregungen und Kritik sind uns wichtig! Jede Rückmeldung sehen wir als Chance, unseren Service und unsere Angebote weiter zu verbessern. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine Lösung!

 

Wo und wie können Sie uns Feedback und Kritik geben?

  • Persönlich

    Sprechen Sie direkt Ihre persönlichen Kundenberater an oder besuchen Sie uns in einer Filiale der VR Bank Lahn-Dill eG.

  • Telefonisch

    Rufen Sie direkt bei Ihrem persönlichen Kundenberater an oder nehmen Sie mit unserem KundenDialogCenter unter 02771 26374-0 Kontakt auf.

  • E-Mail

    Teilen Sie uns Ihre Meinung in einer E-Mail an feedback@vrbank-lahndill.de mit.

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  • Postalisch

    Senden Sie uns einen Brief an: 

    VR Bank Lahn-Dill eG

    Beschwerdemanagement

    Hauptstraße 65

    35683 Dillenburg

     

  • Online

    Teilen Sie uns Ihr Feedback schnell und einfach über unser Online-Kontaktformular mit.

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Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?

Jeder Hinweis wird unverzüglich erfasst und an das Beschwerdemanagement weitergeleitet. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Beschwerde.


Wir sind bestrebt, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Jeder Sachverhalt wird individuell geprüft. Bei Bedarf werden auch Dritte, z. B. externe Dienstleister oder Verbundpartner, einbezogen. Grundsätzlich streben wir an, Ihre Beschwerde spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen fallabschließend zu beantworten. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber sowie über den Grund für die Verzögerung im Rahmen einer Zwischennachricht informieren. Zugleich teilen wir mit, wann die Bearbeitung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Nach Abschluss der Beschwerdebearbeitung erhalten Sie zeitnah eine umfassende Antwort.
Wertpapierbeschwerden finden gesonderte Beachtung.

Alle erfassten Beschwerden sowie die zu ihrer Abhilfe getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert und gemäß den aufsichtsrechtlichen Fristen aufbewahrt.

Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Möglichkeit der Klageerhebung

Die VR Bank Lahn-Dill eG nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der VR Bank Lahn-Dill eG besteht für Privatkundinnen und -kunden, Firmenkundinnen und -kunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkundinnen und -kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen.

Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform zum Beispiel mittels Brief oder E-Mail an die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR zu richten.

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin
E-Mail: Kundenbeschwerdestelle@bvr.de

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der VR Bank Lahn-Dill eG einzulegen. Die VR Bank Lahn-Dill eG wird Beschwerden in Textform, zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail beantworten.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

Beschwerdegrundsätze

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