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Sonnenuntergang in der Natur. Im Vordergrund eine Bank mit Tisch.

Teilnahmebedingungen und Bewerbungsformular: „Bank sucht Lieblingsplatz!“

Euer Verein. Eure Bank. Unsere Unterstützung.

Hier würde die Anwendung Serviceaufträge mit mit der Ausprägung Bewerbung zur Förderung einer Bank, der ID bank_lieblingsplatz, Tag serviceauftrag-frontend-v1 und Route /serviceproxy/serviceauftrag-app/main.js eingeblendet werden.

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Teilnahmebedingungen: „Bank sucht Lieblingsplatz!“

Die Bewerbung für die Aktion „Bank sucht Lieblingsplatz!“ ist bis zum 15. September 2026 möglich.

 

§ 1 Veranstalter und Gegenstand der Aktion

Veranstalter der Aktion ist die VR Bank Lahn-Dill, Hauptstr. 65, 35683 Dillenburg.

Die Aktion ist kein Gewinnspiel. Sie dient der Unterstützung von Vereinen im Geschäftsgebiet der VR Bank Lahn-Dill. Im Rahmen der Aktion können ausgewählte Vereine eine zweckgebundene Förderung von bis zu 1.000 € für die Anschaffung einer Bank für einen vom Verein benannten Lieblingsplatz erhalten. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und nicht vom Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen der VR Bank Lahn-Dill abhängig.

Vereine können sich innerhalb des Aktionszeitraums über das hierfür bereitgestellte Bewerbungsformular bewerben. Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt eine Jury die teilnehmenden bzw. zu fördernden Vereine nach den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen und nach eigenem Ermessen aus. Eine Auszahlung bzw. Förderung erfolgt ausschließlich an Vereine, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbung ausgewählt wurde. Ein Anspruch auf Auswahl oder Förderung besteht nicht.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbung

Teilnahmeberechtigt sind eingetragene oder anderweitig rechtlich anerkannte gemeinnützige Vereine, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Verein hat seinen Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank Lahn-Dill

  • Der Verein verfügt über einen zum Zeitpunkt der Bewerbung gültigen Freistellungsbescheid bzw. einen entsprechenden Nachweis über seine steuerbegünstigten Zwecke

  • Der Verein unterhält ein aktives Vereinskonto bei der VR Bank Lahn-Dill

  • Der Verein benennt in seiner Bewerbung einen konkreten Lieblingsplatz, an dem die Bank aufgestellt werden soll

  • Die Bewerbung erfolgt vollständig und fristgerecht über das von der VR Bank Lahn-Dill bereitgestellte Bewerbungsformular

Die Bewerbung muss insbesondere Angaben zum Verein und zum geplanten Standort der Bank enthalten. Die VR Bank Lahn-Dill kann zum Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen geeignete Unterlagen, insbesondere den Freistellungsbescheid, anfordern. Jeder Verein darf nur eine Bewerbung für die Aktion einreichen

§ 3 Auswahl der Vereine

Die Auswahl der zu fördernden Vereine erfolgt durch eine von der VR Bank Lahn-Dill bestimmte Jury. Die Auswahl erfolgt nach sachgerechten Kriterien, insbesondere nach der Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Bewerbung, der Beschreibung des Lieblingsplatzes und dem mit der geplanten Bank verbundenen Nutzen für den Verein bzw. die Gemeinschaft. 

Die Entscheidung der Jury über die Auswahl der Vereine ist endgültig. Ein Anspruch auf Auswahl besteht nicht. Die ausgewählten Vereine werden nach Abschluss der Auswahl per E-Mail benachrichtigt.

Sollte ein ausgewählter Verein die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, die erforderlichen Nachweise nicht erbringen oder innerhalb von fünf Tagen nach Versand der Benachrichtigung nicht auf die Benachrichtigung reagieren, kann die VR Bank Lahn-Dill einen anderen Verein auswählen.

§ 4 Förderung und Anschaffung der Bank

Die VR Bank Lahn-Dill übernimmt für jeden ausgewählten Verein die Kosten für die Anschaffung einer Bank bis zu einem Höchstbetrag von 1.000€. Die Förderung ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Anschaffung der Bank verwendet werden, die am in der Bewerbung angegebenen Lieblingsplatz aufgestellt werden soll.

Die Bank wird vom ausgewählten Verein eigenständig bestellt. Die Bestellung und der Kauf erfolgen durch den Verein auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Die Bank sollte nach Möglichkeit bei einem regionalen Anbieter bzw. regionalen Unternehmen erworben werden. Eine Verpflichtung zur Auswahl eines bestimmten Anbieters besteht jedoch nicht.

Die VR Bank Lahn-Dill erstattet dem ausgewählten Verein die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Anschaffungskosten der Bank bis zu einem Höchstbetrag von 1.000€. Voraussetzung für die Erstattung ist die Vorlage eines geeigneten Nachweises, insbesondere Angebot oder Rechnung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Nachweise auf das aktive Vereinskonto des ausgewählten Vereins bei der VR Bank Lahn-Dill.

Der Verein ist dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen für die Aufstellung der Bank einzuholen und sicherzustellen, dass die Bank am vorgesehenen Lieblingsplatz tatsächlich aufgestellt werden darf. Die VR Bank Lahn-Dill übernimmt keine Verantwortung für die Auswahl, Beschaffenheit, Lieferung, Montage, Aufstellung oder spätere Unterhaltung der Bank.

§ 5 Fristen für Bestellung und Nachweis

Der ausgewählte Verein verpflichtet sich, die Bank innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach seiner Benachrichtigung zu bestellen und die hierfür erforderlichen Nachweise anschließend bei der VR Bank Lahn-Dill einzureichen. Die VR Bank Lahn-Dill kann für die Bestellung der Bank und die Einreichung der Rechnung bzw. des Zahlungsnachweises angemessene Fristen setzen. Werden erforderliche Nachweise nicht innerhalb der gesetzten Frist eingereicht oder kann die Förderung aus Gründen, die der Verein zu vertreten hat, nicht innerhalb von drei Monaten nach der Auswahl ausgezahlt werden, kann die Förderzusage ersatzlos entfallen. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht insbesondere nicht, wenn die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen nachträglich nicht mehr erfüllt sind oder die angeschaffte Bank nicht dem in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Zweck entspricht.

§ 6 Veröffentlichung und Öffentlichkeitsarbeit

Die ausgewählten Vereine erklären sich damit einverstanden, dass der Name des Vereins im Zusammenhang mit der Aktion „Bank sucht Lieblingsplatz!“ auf den Social-Media-Kanälen und sonstigen Kommunikationskanälen der VR Bank Lahn-Dill veröffentlicht werden darf. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten einzelner Vereinsmitglieder, insbesondere von Namen oder Fotos, erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage bzw. erforderliche Einwilligung vorliegt.

Im Zusammenhang mit der Aktion kann die VR Bank Lahn-Dill die ausgewählten Vereine bitten, an angemessenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mitzuwirken, beispielsweise durch die Bereitstellung von Fotos der Bank oder eines Übergabetermins. Eine darüber hinausgehende Verwendung personenbezogener Daten oder Bildaufnahmen erfolgt nur auf Grundlage der jeweils erforderlichen Einwilligung bzw. einer anderen einschlägigen Rechtsgrundlage.

§ 7 Ausschluss von Bewerbungen

Die VR Bank Lahn-Dill ist berechtigt, Bewerbungen auszuschließen, wenn

  • die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,

  • die Bewerbung unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht wurde,

  • unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden,

  • die Bewerbung gegen geltendes Recht verstößt,

  • Inhalte eingereicht werden, die beleidigend, diskriminierend, rassistisch, pornografisch, gewaltverherrlichend oder anderweitig rechtswidrig sind,

  • Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte, verletzt werden oder

  • versucht wird, die Auswahlentscheidung oder den Ablauf der Aktion in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

Ein Ausschluss kann auch nach erfolgter Auswahl erfolgen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder unrichtige Angaben gemacht wurden. Bereits zugesagte oder noch nicht ausgezahlte Förderungen können in diesem Fall entfallen.

§ 8 Änderungen und Beendigung der Aktion

Die VR Bank Lahn-Dill behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden oder den Ablauf der Aktion anzupassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr möglich oder erheblich erschwert ist. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, auf den für die Aktion genutzten Kommunikationskanälen bekannt gegeben. 

§ 9 Datenschutz

Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden von der VR Bank Lahn-Dill ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung der Aktion, die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, die Auswahl der Vereine, die Kommunikation mit den Bewerbern sowie die Abwicklung der Förderung erforderlich ist oder eine andere datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. 

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen der VR Bank Lahn-Dill. Soweit für einzelne Maßnahmen, insbesondere für die Veröffentlichung von Fotos oder personenbezogenen Daten, eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

§ 10 Haftung

Der Verein ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Bank ordnungsgemäß aufgestellt wird und die hierfür erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen.

§ 11 Rechtsweg

Der Rechtsweg hinsichtlich der Auswahlentscheidung der Jury ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte und Ansprüche der Beteiligten.

§ 12 Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Mit dem Absenden der Bewerbung bestätigt der Verein bzw. die für ihn handelnde Person, dass die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert wurden und dass die im Bewerbungsformular gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind. Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf eine Förderung. Ein Anspruch auf Auszahlung der Förderung entsteht erst nach Auswahl des Vereins und nur unter den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen.

Veranstalter:
VR Bank Lahn-Dill
Hauptstr. 65
35683 Dillenburg