1 Bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen
2 Es gelten weitere Voraussetzungen.
3 Beim Tilgungsaussetzungsdarlehen jährlich bis zu 10 Prozent der Bausparsumme in der Sparphase; in der Darlehensphase immer und in beliebiger Höhe; beim Annuitätendarlehen jährlich bis zu 10 Prozent vom Anfangsdarlehen (100 Prozent unter weiteren Voraussetzungen)
4 Bei Berechtigung; es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
5 Repräsentatives Beispiel nach Paragraf 17 Absatz 4 PAngV: Tarif XS 06 (Standardzuteilung); Bausparsumme 50.000 Euro; angespartes Guthaben circa 22.500 Euro; Netto-Darlehensbetrag von circa 27.500 Euro; 73 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 395 Euro; Tilgungsdauer 6 Jahre und 1 Monat; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 1,40 Prozent; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,95 Prozent; zu zahlender Gesamtbetrag 29.138 Euro, davon 1.638 Euro Gesamtkosten (inklusive anteiliger Abschlussgebühr einmalig 800 Euro und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 10. Oktober 2024; im Angebot der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall