Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen
Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet.
Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten ’mit sich selbst Geschäfte’ (’Wash-Trades’) und ’abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen’, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden (’Pre-Arranged Trades’). Diese sind wie gesagt jedoch verboten!