- Ihr(e) Verein, Organisation oder Einrichtung hat Ihren Sitz in unserem Geschäftsgebiet.
- Die Verwendung der Spende wird in unserem Geschäftsgebiet eingesetzt.
- Die Spende kann nur für Anschaffungen sprich materielle Güter vergeben werden.
- Die Spende wird für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet
(gem. §§ 51-54 AO). - Ihr(e) Verein, Organisation und Einrichtung oder deren Träger sind berechtigt, eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) auszustellen. Ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes liegt vor.
Spende für Natur & Umwelt
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Bitte beachten Sie die Voraussetzungen zur Spendenvergabe:
Mit folgendem Formular bewerben Sie sich für die Spendenaktion der VR Bank Lahn-Dill eG.
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