Neuerungen in Ihrem Online-Banking
- PSD2: Änderungen ab dem 14. September 2019
Änderung bei Anmeldung, Umsatzabfrage und beim Finanzmanager:
Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Europäischen Wirtschaftsraum. Damit wird das Online-Banking noch sicherer.
Zukünftig werden Sie alle 90 Tage beim Login im Online-Banking aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey bzw. Ihrer VR-Kennung und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren. Bei der Auslösung von Zahlungen sowie dem Abruf von Umsatzinformationen trifft dies ebenso zu.
Den Finanzmanager, das digitale Haushaltsbuch, können Sie zukünftig grundsätzlich nur mit einer starken Kundenauthentifizierung öffnen, zum Beispiel durch Eingabe einer TAN. Danach sind alle Daten im Finanzmanager ohne weitere TAN-Eingabe verfügbar, auch weit zurückliegende Umsatzinformationen.
Gegebenenfalls können bankindividuelle Voreinstellungen bzw. Ausnahmen vorliegen. Sie können die von Ihrer (((SP_NAME: VR Bank Lahn-Dill eG))) getroffenen Einstellungen auch ändern lassen.1
Zugriff auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto über Drittanbieter:
Sie können auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto auch mittels Kontoinformationsdiensten, Zahlungsauslösediensten und von Ihnen ausgewählten sonstigen Drittanbietern zugreifen. Ihre Einwilligung vorausgesetzt, dürfen diese für Sie über eine sogenannte "Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister" Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abrufen, also zum Beispiel von Ihrem Girokonto oder Geschäftskonto. Da diese Drittanbieter nunmehr gesetzlich reguliert und beaufsichtigt werden, dürfen Sie Ihre Authentifizierungselemente wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN bei einem von Ihnen ausgewählten Kontoinformationsdienst, Zahlungsauslösedienst oder einem sonstigen Drittanbietern verwenden. Mit der Zugriffsverwaltung im Online-Banking können Sie sehen, welche Drittanbieter Sie berechtigt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen. Sofern Sie sonstige Drittanbieter nutzen, empfehlen wir Ihnen, diese sorgfältig auszuwählen.
- Einführung der Echtzeit-Überweisung
Ab dem 29.04.2019 führen wir schrittweise die sekundenschnelle Echtzeit-Überweisung (Instant Payments) ein, die Sie zukünftig im Online-Banking und in der VR-BankingApp über Kwitt nutzen können.
Bei der Echtzeit-Überweisung handelt es sich um ein neues europaweites Überweisungsverfahren, das Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht. Überweisungen in Euro werden von Ihrem Girokonto (Zahlungskonto) innerhalb weniger Sekunden (max. 20 Sekunden) ausgeführt. Bei Echtzeit-Überweisungen gibt es keine Annahmefristen und jeder Tag ist ein Geschäftstag.
Echtzeit-Überweisungen können Sie derzeit bis zu einem Betrag in Höhe von 15.000 Euro pro Überweisungsauftrag durchführen. Die Summe, der von Ihnen durchgeführten Echtzeit-Überweisungen, fließt in Ihr Online-Überweisungslimit mit ein.
Sofern das Kreditinstitut eines Zahlungsempfängers (noch) nicht an diesem neuen Zahlverfahren teilnimmt oder Sie die Echtzeit-Überweisung nicht wünschen, haben Sie selbstverständlich weiterhin wie gewohnt die Möglichkeit, mit der Standard-Überweisung Gelder in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu überweisen.
Sammel- oder Terminüberweisungen sind derzeit noch nicht als Echtzeit-Überweisung möglich.
Der Einstieg erfolgt über die reguläre SEPA-Einzelüberweisung. Sie erhalten dort auch die Information zu Kosten und die Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen. Wenn Sie eine Echtzeit-Überweisung möchten, setzten Sie einfach das Häkchen in der Checkbox. Durch die Eingabe der TAN geben Sie die Überweisung frei. Auch TAN-lose Überweisungen sind hier möglich.
- Neue Funktionen im Finanzstatus
Der Finanzstatus im Online-Banking bietet Ihnen die Möglichkeit, ihre Konten und Verträge der gesamten Genossenschaftlichen FinanzGruppe zentral an einer Stelle einzusehen. Neben der Anzeige der Vertragsdaten werden immer mehr Funktionen in den Finanzstatus integriert. So können Sie nun einfache Servicefunktionen zum R+V Versicherungsbestand in Anspruch nehmen.
- Integration des elektronischen Postfach der R+V Versicherung
Wir haben das elektronische Postfach erweitert. Sie können nun über das ePostfach auch auf ihre Post von der R+V Versicherung zugreifen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Kundenstamm bei der R+V Versicherung haben. Die Anmeldung ist durch den Kontoinhaber, Mitkontoinhaber und gesetzlichen Vertreter möglich.
- Gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen
Im Online-Banking konnten Sie unter Banking > Service > Weitere Services > Freistellungsauftrag Ihre Freistellungsaufträge einsehen, verändern und einen persönlichen Freistellungsauftrag neu erteilen.
Wir haben die komplette Funktion überarbeitet. Nun ist es zusätzlich noch möglich, einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag neu zu erteilen.
1In Ausnahmefällen muss die TAN im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingegeben werden, zum Beispiel bei der Anmeldung. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, ob eine Ausnahme möglich ist.